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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung:
Die nachstehenden Lieferungs-und Zahlungsbedingungen sind Grundlage aller vertraglichen Beziehungen zwischen Besteller und der Firma meinorden UG in Schwelm. Abweichende Bedingungen, insbesondere des Vertragspartners, sind nur dann gültig, wenn sie gesondert vereinbart und schriftlich bestätigt wurden.

1. Angebote:
Alle Angebote sind freibleibend und in Euro (€) ausgestellt. Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Muster, Werkzeuge etc. sind und bleiben geistiges und dingliches Eigentum der Firma meinorden. Sie dürfen weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch sonstwie in den Verkehr gebracht werden.
Sämtliche Rechte verbleiben der Firma meinorden. Originale und etwaige Vervielfältigungen jeglicher Art sind unverzüglich nach Auftragserteilung bzw., falls kein Auftrag zu Stande kommt, an die Firma meinorden zurückzugeben. Dies gilt auch für angefertigte Zeichnungen. Diese stehen unter Copyright und sind Eigentum der Firma meinorden.

2. Auftragserteilung:
Aufträge sind erst dann bindent, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Bei kurzfristiger Bestellung und Lieferung genügt die Übersendung der Auftragsbestätigung zusammen mit der ausgestellten Rechnung.
Es gilt ein Mindestauftragswert von 50€. Bei Aufträgen mit einem Warenwert unter 50€ ist die Firma meinorden aus wirtschaftlichen Gründen genötigt und berechtigt einen Mindermengenaufschlag von 30€ zu berechnen.

3. Lieferfristen:
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und sind grundsätzlich unverbindlich. Die Firma meinorden gerät erst nach Setzen und Ablauf einer schriftlichen angemessenen Nachlieferungsfrist durch den Besteller in Verzug. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen aller Art, Unterbrechung in der Versorgung mit Strom, Kraft,- oder Hilfsstoffen etc. sei es bei der Firma meinorden oder deren Zulieferern, welche die Firma meinorden nicht vertreten kann, berechtigen diese, auch feste Liefertermine zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferung:
Die Lieferung erfolgt mangels betimmter, schriftlicher, anderslautender Weisungen durch den Besteller in seiner Bestellung, in handelsüblicher Weise ab Werk. Die Versandart bleibt mangels rechtzeitiger ausdrücklicher Weisung der Firma meinorden überlassen. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers. Für Transportverzögerungen, Fehlmengen oder Beschädigung haftet die Firma meinorden nicht. Transportschäden hat sich der Empfänger beim Empfang der Ware vom Transporteur bescheinigen zu lassen. Der Empfänger ist verpflichtet, umgehend Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Teillieferungen sind zulässig.

5. Untersuchungs- und Rügepflicht/Mängelhaftung:
Der Empfänger ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und solche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang unter Beifügung des Lieferscheins schriftlich geltend zu machen. Die Firma meinorden hat im Falle anerkannter Beanstandung die Wahl, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung auch nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Besteller einen angemessenen Preisnachlass verlangen oder beide Vertragspartner können vom Vertrag zurücktreten.
In den Fällen der Nachbesserung, Ersatzlieferung oder des Rücktritts hat der Empfänger die Ware in unverändertem Zustand nach vorheriger Absprache auf kostengünstigstem Wege auf Kosten der Firma meinorden zurückzusenden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen:
Preislisten sind grundsätzlich unverbindlich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart erfolgt die Zahlung wahlweise per Vorrauszahlung, Nachnahme, oder Bar bei Lieferung. Bei Auftragserteilung erhebt die Firma meinorden eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtwarenwertes.

7. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der Firma meinorden.

8. Werkzeuge/Muster/Zeichnungen:
Die Firma meinorden UG ist berechtigt, für den materiellen und ideellen Aufwand zur Herstellung von Werkzeugen, Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Vorlagen oder Unterlagen zum Auftrag einen angmessenen anteiligen Kostenbeitrag zu erheben. Anspruch auf Eigentumsübertragung entsteht dadurch nicht.

9. Schutzrechte Dritter:
Erfolgen Lieferungen nach Mustern, Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers, so sichert der Besteller schon jetzt zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Werden hier dennoch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller die Firma meinorden von sämtlichen Asprüchen frei und trägt die Kosten etwaiger Rechtsverfolgung.

10. Rechte:
Mit der Eigentumsübertragung der Ware an den Besteller ist keine Übertragung von
Namens-,Markenzeichen-,sonstige Nutzungs,-Weiterverwertungs-,oder ähnlichen Rechten verbunden. Hierzu bedarf es eines separaten schriftlichen Gestattungsvertrages mit der Firma meinorden.

11. Aufdrucke:
Der Lieferer hat das Recht, seinen Firmennamen entsprechend branchenüblicher Übung auf der gelieferten Ware anzubringen.

12. Gerichtstand und Erfüllungsort:
a) Erfüllungsort ist Schwelm
b) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist dessen Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsschluß aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtstand Sprockhövel für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten. Die Firma meinorden ist jedoch stets berechtigt, auch am Sitz oder Wohnort des Bestellers zu klagen.
c) Es ist aus Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG), insbesondere auch hinsichtlich der nationalen und internationalen Zuständigkeit von Gerichten, und zwar für sämtliche zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehungen.

13. Sonstiges:
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieses Vertrages berührt die Gültigkeit des Vertrages nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen.

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